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   BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47041
BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11 (https://dejure.org/2011,47041)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2011 - IX B 132/11 (https://dejure.org/2011,47041)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - IX B 132/11 (https://dejure.org/2011,47041)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • openjur.de

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • rewis.io

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Prüfung des Tatbestand des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG für jede einzelne vermietete Immobilie

  • datenbank.nwb.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht gesondert für jede einzelne vermietete Immobilie; Verneinung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht endgültigem Entschluss zur Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11
    Danach hat das Finanzgericht im Streitfall zutreffend das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202; vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124) bezogen auf die jahrelang leerstehenden und nicht vermietbaren Räume in den beiden Obergeschossen, weil noch nicht endgültig zur Vermietung entschlossen, verneint.
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11
    Entsprechend ist auch Objekt der Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zwingend ein (zivilrechtliches) Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z.B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11
    Der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist grundsätzlich für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, aber entgegen der Ansicht der Kläger nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11
    Danach hat das Finanzgericht im Streitfall zutreffend das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202; vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124) bezogen auf die jahrelang leerstehenden und nicht vermietbaren Räume in den beiden Obergeschossen, weil noch nicht endgültig zur Vermietung entschlossen, verneint.
  • BFH, 26.11.2008 - IX R 67/07

    Grundstücksbezogene Prüfung des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11
    Aus dem BFH-Urteil vom 26. November 2008 IX R 67/07 (BFHE 224, 58, BStBl II 2009, 370) lässt sich --auch angesichts zweier nebeneinander liegender Grundstücke-- nichts Gegenteiliges ableiten.
  • FG Niedersachsen, 17.09.2014 - 9 K 81/13

    Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Fall des

    Dabei ist der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG objektbezogen, das heißt grundsätzlich für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen (BFH-Urteil vom 26. November 2008 IX R 67/07, BStBl II 2009, 370; vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2011 IX B 132/11, BFH/NV 2012, 727).
  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

    Entsprechend ist Objekt der Vermietung i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zwingend ein Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z. B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 22.01.2013 IX R 19/11, BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376; BFH-Beschluss vom 12.12.2011 IX B 132/11, BFH/NV 2012, 727).
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